
Kleid "Valentin" Karo
Der Bergluft-Klassiker: Kleid Valentin!
"Valentin" vereint traditionellen Trachtenstil mit einer alltagstauglichen Eleganz.
Das Oberteil ist eng anliegend und erinnert an ein Dirndl.
Der Rock hingegen ist weit geschnitten. Der Tellerrock sorgt für ausreichend Beinfreiheit und Bewegungsfreiheit, was das Kleid nicht nur für festliche Anlässe, sondern auch für den Alltag geeignet macht.
Der schwarze Bindegürtel kann flexibel ausgetauscht werden – sei es durch eine traditionelle Dirndlschürze für einen authentischen Trachtenlook oder einen Ledergürtel für einen lässigen Touch im Alltag.
Natürlich kannst du Kleid "Valentin" auch ohne Shirt tragen. Für kühlere Tage lässt sich "Valentin" perfekt mit dem Bergluft Dirndlshirt (siehe Bild) oder mit Shirt "Fini" kombinieren. Wer gerne eine Bluse unter dem Kleid trägt aber es trotzdem luftiger mag, kann Bluse "Ernie" darunter ziehen.
Du möchtest generell eine Dirndlschürze dazu?
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Oberteil 100% Leinen, Futter und Rockteil 100% Baumwolle
hergestellt in Österreich
auf Links waschen
Zipp vor dem Waschen schließen
bei 30 Grad waschbar
Der Verbraucher hat die Möglichkeit, jeden Vertragsabschluss im Fernabsatz innerhalb einer Frist von 14 Tagen in Schriftform zu widerrufen. Zur Fristwahrung gehört die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder das Rücksenden der gekauften Ware. Die Rücksendung kann ohne Angabe von Gründen erfolgen. Eventuelle Rücksendungen und schriftliche Widerrufe sind an folgende Adresse zu richten: Bergluft, Eva-Maria Naderhirn, Poschachersiedlung 23, A-4320 Perg. Ausgenommen von der Widerrufsfrist ist die Warenlieferung von Spezialanfertigungen für Kunden, die nach persönlichen Bedürfnissen in Auftrag gegeben wurden und reduzierte Artikel. Der Käufer übernimmt die Versandkosten für die reklamierte Ware außer es besteht ein Verschulden der Reklamation durch Bergluft (fehlerhafte Ware). Bergluft verpflichtet sich nach Eingang der Ware, in einem angemessenen Zeitraum geleistete Zahlungen zurückzuerstatten. Bergluft behält sich jedoch vor, gegebenenfalls Wertersatz zu fordern, sollte durch Ingebrauchnahme eine Verschlechterung der Ware eingetreten sein. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
